Erstinformation für Kunden und Interessenten

nach § 42 b Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), i.V.m. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VerVermV), sowie § 34 f Gewerbeordnung (GewO), im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes (KWG), i.V.m. § 12 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen bin ich verpflichtet, Ihnen gegen eine schriftliche Bestätigung nachfolgende Angaben vor Beginn eines Informationsgespräches oder einer Beratung mitzuteilen:

Name/Anschrift/Kontakt:

SK Finance Consulting
Dipl.-Ökonom Sascha Knapp
An der Nachtweide 44
D-60433 Frankfurt am Main

Tel.: + 49 (0)69/95770805
Fax: + 49 (0)69/95775275

E-Mail: info@sk-finance.com
Internet: www.sk-finance.com

Aus- und Fortbildung:

  • Diplom Ökonom
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

Status:

  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
  • Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 GewO
  • Makler mit Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO

Weitere Informationen zu § 34 f Abs. 1, § 34 d Abs. 1 und § 34 i Abs. 1 GewO:

Tätigkeitsart:

Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO für:

  • Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
  • Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO)

Angaben zur Beratungsleistung bei Finanzanlagenvermittlern:

Die Beratungsleistung erfolgt unabhängig, auf Grundlage eines umfangreichen Produktuniversums und einer umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.

Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG:

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vermittler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Vermittler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung

(FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Der Vermittler ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde / Kundin und Vermittler geschlossen werden.

Angaben zur Beratungsleistung bei Versicherungsmaklern:

Es werden Beratungen angeboten.

Erlaubnisbehörden:

  • 34 f und § 34 d GewO:

IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main

  • 34 i und § 34 c GewO:

Stadt Frankfurt am Main Ordnungsamt
Kleyerstr. 86
60326 Frankfurt am Main

Registerbehörde § 34 f, § 34 d und § 34 i GewO:

IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main

Überprüfbarkeit der Registrierung:

Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Finanzanlagen unter Registernummer D-F-141-AWTH-47
Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Versicherungen unter Registernummer D-CIDG-L6022-99
Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Finanzierungen unter Registernummer D-W-141-6N6Y-18

Gemeinsame Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin

www.vermittlerregister.info

Tel: 0180/6005850 (Hotline: 20 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung:

Eine gesetzlich geforderte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Versicherungssummen besteht bei der Allianz AG.

Beteiligungen:

Es besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank, einer Investmentgesellschaft, eines Vermögensverwalters, eines Fondsinitiators oder einem sonstigen Produktpartnerunternehmen. Dasselbe gilt umgekehrt für direkte oder indirekte Beteiligung oben genannter Unternehmen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an SK Finance Consulting.

Produktangebot:

In direkten Vertragsverhältnissen, über Kooperationspartner und weitere Anbindungen (Pools, Plattformen, Börsen) bieten wir fast alle Investmentgesellschaften, Vermögensverwalter, Fondsinitiatoren, Versicherungsgesellschaften, Banken oder sonstige Finanzanlageunternehmen an.

Informationen über Emittenten und Anbieter:

Beraten und vermittelt wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO, als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO, als Immobiliendarlehensvermittler gem. § 34 i Abs. 1 und als Makler gem. § 34 c Abs. 1 GewO zulässig ist.

Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen wir Vermittlungs- oder Beratungsleistung anbieten, finden Sie unter folgendem Link:

https://divacms.bca.de/uploads/Investmentfondsgesellschaften_e1e94efd9b.pdf

Ergänzende Angaben: Geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) werden aktuell nicht vermittelt. Eine Liste der AIF Emittenten senden wir Ihnen auf Nachfrage dennoch gerne zu.

Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß § 12a, § 17 FinVermV und § 22 FinVermV

Der Vermittler erhält vom Anleger eine Vergütung. Unter Vergütungen versteht man das Honorar / Arbeitsentgelt (Stundensatz) / Serviceentgelt, das der Gewerbetreibende für seine Beratungstätigkeiten vom Kunden bekommt.

Der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf. Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.

Information über Art und Quelle der Vergütung des Gewerbetreibenden nach § 34 d GewO gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 5-8 VersVermV

Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem und/oder
  • andere Zuwendungen.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche vermittelt werden.

Hinweis zur Aufzeichnungspflicht nach § 18a FinVermV

SK Finance Consulting ist zur Aufzeichnung von telefonischen Vermittlungs- und Beratungsgespräche sowie sonstiger elektronischer Kommunikation verpflichtet.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegungen:

  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)
  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de)
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin

(www.pkv-ombudsmann.de)

 

 

Anlage:

  • Information über Interessenkonflikt
  • Allgemeine Informationen des Beraters/ Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen
  • Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
  • Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)

Anlage 1

Information über Interessenkonflikte

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente erbringen, nicht immer ausschließen. Hiermit informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

  1. Mögliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern

oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • aus eigenem (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten
  • bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder anderen geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung
  • durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern
  • bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter
  • aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzinstrumenten sowie zu Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen
  • durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder

bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Produkte Gegenstandunserer Dienstleistung sind

  1. Zuwendungen

Unser Unternehmen bietet seine Dienstleistung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistung vom Anbieter des jeweiligen Finanzinstruments, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Abschluss- und / oder um eine Vertriebs­folgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und / oder geldwerte Leistungen.

  1. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen unsere Dienstleistung beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung
  • regelmäßige Schulungen
  • Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird.

Anlage 2

Allgemeine Informationen des Beraters/ Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen

-für Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung-

Zuwendungen von Dritten (Anlageberatung und/oder -vermittlung auf Provisionsbasis)

Der Berater/Vermittler nimmt im Zusammenhang mit der Anlageberatung und/oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten

entgegen, welche er einbehält.

Im Einzelnen:

  1. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalte ich in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. In der Regel beträgt die Bandbreite der Ausgabeaufschläge 1% – 6% der Anlagesumme, abweichende Sonderfälle bei einzelnen Produkten sind möglich. Hinweis: Bei Vereinbarung eines Serviceentgelts entfällt der Ausgabeaufschlag komplett.
  2. Ferner erhalte ich auf die Bestände der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision kann aus der Verwaltungsvergütung erfolgen (Management Fee; siehe Verkaufsprospekt), die die Fondsgesellschaft dem Fonds in Rechnung stellt, oder aus dem Vermögen der Fonds und wird für die Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. (im Durchschnitt meist 0,5 % p.a.) der investierten Beträge. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus den Fondvermögen der jeweiligen Fonds gezahlt wird. Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhalte ich einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an mich ausgezahlt wird. Der Anteil, den ich erhalte, beträgt bis zu 60 % der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhalte ich eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. Bei einigen Investmentfonds partizipiere ich auch prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (Performance Fee; siehe Verkaufsprospekt).
  3. Darüber hinaus erhalte ich von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten).
  4. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe der vorgenannten Zuwendungen erhalten Sie im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung zu einem konkreten Anlageprodukt.

Anlage 3

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Wir sind verpflichtet, alle Inhalte im Falle von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, E-Mail) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder von uns veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Aus­gestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Im Übrigen haben Sie ein Recht auf Herausgabe der erfolgten Aufzeichnung.

Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, dürfen wir für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit uns im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Anlage 4

Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) 

 Die Anlageberatung und die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund einer Genehmigung nach § 34f oder § 34h GewO. Unser Unternehmen ist Gewerbetreibender nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB).

 Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jewei¬ligen Produktanbieter statt. Als Vermittler haben wir jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Vorschriften der Finanzan¬lagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Hiernach wird eine anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen sowie des gewünschten Anlagezwecks des Kunden geschuldet. Wir sind ferner dazu angehalten, im Rahmen der Anlageberatung Ihnen eine entsprechende Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen werden