Erstinformation für Kunden und Interessenten
nach § 42 b Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), i.V.m. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VerVermV), sowie § 34 f Gewerbeordnung (GewO), im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes (KWG), i.V.m. § 12 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen bin ich verpflichtet, Ihnen gegen eine schriftliche Bestätigung nachfolgende Angaben vor Beginn eines Informationsgespräches oder einer Beratung mitzuteilen:
Name/Anschrift/Kontakt:
SK Finance Consulting
Dipl.-Ökonom Sascha Knapp
An der Nachtweide44
D-60433 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 (0)69/95770805
E-Mail: info@sk-finance.com
Internet: www.sk-finance.com
Aus- und Fortbildung:
- Diplom Ökonom
- Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Status:
- Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
- Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 GewO
Weitere Informationen zu § 34 f Abs. 1, § 34 d Abs. 1 und § 34 i Abs. 1 GewO:
Tätigkeitsart:
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO für:
- Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
- Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO)
Angaben zur Beratungsleistung bei Finanzanlagenvermittlern:
Die Beratungsleistung erfolgt unabhängig, auf Grundlage eines umfangreichen Produktuniversums und einer umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.
Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG:
Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vermittler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Vermittler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Der Vermittler ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde / Kundin und Vermittler geschlossen werden.
Angaben zur Beratungsleistung bei Versicherungsmaklern:
Es werden Beratungen angeboten.
Erlaubnisbehörden:
- 34 f und § 34 d GewO:
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
- 34 i und § 34 c GewO:
Stadt Frankfurt am Main Ordnungsamt
Kleyerstr. 86
60326 Frankfurt am Main
Registerbehörde § 34 f, § 34 d und § 34 i GewO:
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Überprüfbarkeit der Registrierung:
Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Finanzanlagen unter Registernummer D-F-141-AWTH-47
Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Versicherungen unter Registernummer D-CIDG-L6022-99
Registerabruf: www.vermittlerregister.info → Finanzierungen unter Registernummer D-W-141-6N6Y-18
Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel: 0180/6005850 (Hotline: 20 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung:
Eine gesetzlich geforderte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Versicherungssummen besteht bei der Allianz AG.
Beteiligungen:
Es besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank, einer Investmentgesellschaft, eines Vermögensverwalters, eines Fondsinitiators oder einem sonstigen Produktpartnerunternehmen. Dasselbe gilt umgekehrt für direkte oder indirekte Beteiligung oben genannter Unternehmen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an SK Finance Consulting.
Produktangebot:
In direkten Vertragsverhältnissen, über Kooperationspartner und weitere Anbindungen (Pools, Plattformen, Börsen) bieten wir fast alle Investmentgesellschaften, Vermögensverwalter, Fondsinitiatoren sowie viele Versicherungsgesellschaften, Banken oder sonstige Finanzanlageunternehmen an.
Informationen über Emittenten und Anbieter:
Beraten und vermittelt wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO, als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO, als Immobiliendarlehensvermittler gem. § 34 i Abs. 1 und als Makler gem. § 34 c Abs. 1 GewO zulässig ist.
Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen wir Vermittlungs- oder Beratungsleistung anbieten, finden Sie unter folgendem Link:
https://stbca.blob.core.windows.net/$web/INVESTMENT/InvestMedien/Erstinformation.pdf
Ergänzende Angaben: Geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) werden aktuell nicht vermittelt. Eine Liste der AIF Emittenten senden wir Ihnen auf Nachfrage dennoch gerne zu.
Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß § 12a, § 17 FinVermV und § 22 FinVermV
Der Vermittler erhält vom Anleger eine Vergütung. Unter Vergütungen versteht man das Honorar / Arbeitsentgelt (Stundensatz) / Serviceentgelt, das der Gewerbetreibende für seine Beratungstätigkeiten vom Kunden bekommt.
Der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf. Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.
Information über Art und Quelle der Vergütung des Gewerbetreibenden nach § 34 d GewO gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 5-8 VersVermV
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem und/oder
- andere Zuwendungen.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche vermittelt werden.
Hinweis zur Aufzeichnungspflicht nach § 18a FinVermV
SK Finance Consulting ist zur Aufzeichnung von telefonischen Vermittlungs- und Beratungsgespräche sowie sonstiger elektronischer Kommunikation verpflichtet.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegungen:
- BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de)
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin (www.pkv-ombudsmann.de)
Anlage:
- Anlage 1: Information über Interessenkonflikt
- Anlage 2: Allgemeine Informationen des Beraters/ Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen
- Anlage 3: Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
- Anlage 4: Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)
Anlage 1
Information über Interessenkonflikte
Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente erbringen, nicht immer ausschließen. Hiermit informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.
1. Art und Herkunft möglicher Interessenkonflikte
1.1 Interessenkonflikte können sich insbesondere in folgenden Bereichen ergeben:
- in der Anlageberatung oder -vermittlung von Finanzinstrumenten zwischen dem Gewerbetreibenden bzw. dessen Unternehmen und den Kunden
- zwischen Geschäftsleitern, Mitarbeitern, diesen nahestehenden Personen und dem Kunden
- zwischen verbundenen Dienstleistern oder Produktgebern/ Emittenten und dem Gewerbetreibenden und den Kunden
- zwischen sich nahestehenden Kunden untereinander
1.2 Wodurch können Interessenkonflikte entstehen?
Interessenkonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen lassen sich bei einem Unternehmen, welches Anlageberatung oder -vermittlung von Finanzanlagen betreibt, nicht immer vollständig ausschließen. Diese können insbesondere aus den folgenden Gegebenheiten entstehen:
- durch eigene unternehmerische Interessen, insbesondere Umsatz- und Gewinnerzielungsbestreben
- bei Erhalt oder Gewährung von monetären Zuwendungen von Dritten oder an Dritte (z.B.in Form von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen Geldleistungen)
- bei Erhalt nicht monetärer Zuwendungen (z. B. durch Einladungen zu Produktschulungen und -veranstaltungen inkl. Bewirtung, Informationsunterlagen, Research, Teilnahme an Webinaren, Erhalt von Geschenken)
- bei einer mit Kunden geschlossenen Vereinbarung über performanceabhängige Vergütung
- bei einer erfolgsbezogenen Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern sowie Gewähr von Geld- oder Sachzuwendungen an diese
- durch vertriebssteuernde, interne Maßnahmen
- durch Vorliegen finanzieller oder unternehmerischer Interessen bei selbst konzipierten, aufgelegten oder gemanagten Kapitalanlagen
- durch eine begrenzte Produktauswahl
- durch die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen eines Kunden in die Anlagevermittlung oder –beratung
- bei Vorliegen von Eigengeschäften auf Unternehmensebene
- durch persönliche Geschäfte von Geschäftsleitern und Mitarbeitern oder diesen nahestehenden Personen
Ferner könnten Interessenkonflikte im Falle geschäftlicher oder persönlicher Beziehungen meines/ unseres Unternehmens, seiner Geschäftsleiter, Mitarbeiter oder verbundener Personen zu Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten, Produktgebern, Depotbanken etc. entstehen.
Dies betrifft insbesondere:
- Kooperationen mit solchen Einrichtungen
- Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten, der Geschäftsführung oder beratenden Tätigkeiten bei solchen Einrichtungen
- Mitwirkung an Emissionen von Finanzinstrumenten
- Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
2. Umgang mit Interessenkonflikten
Zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten habe/n ich/wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- regelmäßige, interne Kontrollen der Mitarbeiter auf Einhaltung von Verhaltenspflichten
- Auswahl von Kooperationspartnern (Depotbanken, Maklerpool, Kapitalverwaltungsgesellschaften, andere Produktgeber und Emittenten) nach den Kriterien günstige Kostenstruktur und bestmögliche Auftragsabwicklung
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf anlegergerechte Beratung im bestmöglichen Interesse der Kunden
- keine Vereinnahmung möglicher, zusätzlicher monetärer und nicht-monetärer Anreize, die durch Produkthersteller angeboten werden
- keine Vorgabe von Vertriebszielen an Geschäftsleiter und Mitarbeiter
- eigene Verpflichtung und Verpflichtung von Mitarbeitern auf rechtmäßiges, sorgfältiges und redliches Handeln
- Offenlegung der mit meinen/unseren Dienstleistungen und den Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Nebenkosten
- Offenlegung von Existenz, Art und Umfang der monetären und nicht-monetären Zuwendungen, die vereinnahmt werden, insbesondere von Vermittlungs- und Bestandsprovisionen (soweit diese nicht an Kunden ausgekehrt werden) oder aus der Vergütung von Serviceentgelten und sonstigen Gebühren
- interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen im Hinblick auf die mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie, insbesondere dann, wenn mit dem Kunden eine variable Vergütung vereinbart ist
- Offenlegung des Vergütungsmodells bei vom Gewerbetreibenden selbst konzipierten, gemanagten oder beratenden Investmentprodukten, sofern diese an eigene Kunden vermittelt werden
- Ausgestaltung fairer Vergütungsmodelle für Geschäftsleiter und Mitarbeiter, so dass keine Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen entsteht und keine Anreize zur Eingehung hoher Risiken gesetzt werden
- Einsatzmöglichkeit von computergestützter, finanzmathematischer Portfolio- und Beratungssoftware
- regelmäßige Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich festgelegter Grundsätze an eine anlegergerechte Beratung/ Vermittlung
- regelmäßige Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte und deren Vermeidung
3. Konkrete Maßnahmen in Bezug auf identifizierte Interessenkonflikte
Kann ein Interessenkonflikt dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen oder vermieden werden, regeln wir diesen so, dass Nachteile für den Kunden ausgeschlossen werden. Sofern auch nachteilige Auswirkungen auf den Kunden nicht ausgeschlossen werden können, ist ein Interessenkonflikt rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäftes eindeutig offenzulegen, sodass der Kunde seine Entscheidung über die Anlageberatung oder Anlagevermittlung in voller Kenntnis der Sachlage unabhängig treffen kann.
4. Fragen und Erläuterungen
Für auftretende Fragen und nähere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und teilen Ihnen auf Wunsch weitere Einzelheiten zu den vorstehenden Grundsätzen mit.
Anlage 2
Allgemeine Informationen des Beraters/ Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen
-für Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung-
Zuwendungen von Dritten (Anlageberatung und/oder -vermittlung auf Provisionsbasis)
Der Berater/Vermittler nimmt im Zusammenhang mit der Anlageberatung und/oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten entgegen, welche er einbehält.
Im Einzelnen:
1. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalte ich in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. In der Regel beträgt die Bandbreite der Ausgabeaufschläge 1% – 6% der Anlagesumme, abweichende Sonderfälle bei einzelnen Produkten sind möglich. Hinweis: Bei Vereinbarung eines Serviceentgelts entfällt der Ausgabeaufschlag komplett.
2. Ferner erhalte ich auf die Bestände der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision kann aus der Verwaltungsvergütung erfolgen (Management Fee; siehe Verkaufsprospekt), die die Fondsgesellschaft dem Fonds in Rechnung stellt, oder aus dem Vermögen der Fonds und wird für die Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. (im Durchschnitt meist 0,5 % p.a.) der investierten Beträge. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus den Fondvermögen der jeweiligen Fonds gezahlt wird. Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhalte ich einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an mich ausgezahlt wird. Der Anteil, den ich erhalte, beträgt bis zu 60 % der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhalte ich eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. Bei einigen Investmentfonds partizipiere ich auch prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (Performance Fee; siehe Verkaufsprospekt).
3. Darüber hinaus erhalte ich von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten).
4. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe der vorgenannten Zuwendungen erhalten Sie im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung zu einem konkreten Anlageprodukt.
Anlage 3
Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
Wir sind verpflichtet, alle Inhalte im Falle von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (E-Mail, Online-Meeting, Videokonferenz, Fax usw.) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder von uns veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Im Übrigen haben Sie ein Recht auf Herausgabe der erfolgten Aufzeichnung.
Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, dürfen wir für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit uns im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.
Anlage 4
Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)
Die Anlageberatung und die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund einer Genehmigung nach § 34f oder § 34h GewO. Unser Unternehmen ist Gewerbetreibender nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB).
Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Als Vermittler haben wir jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Vorschriften der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Hiernach wird eine anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen sowie des gewünschten Anlagezwecks des Kunden geschuldet. Wir sind ferner dazu angehalten, im Rahmen der Anlageberatung Ihnen eine entsprechende Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen werden.
Narrative Wirtschaft
Wie populären Erzählungen, die sich wie ansteckende Krankheiten verbreiten, Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen „It amazes me how people are often more willing to act based on little or no data than to use data that is a challenge to assemble.” Robert J. Shiller...
Ausblick 2024
Geopolitische Spannungen, hohe Zinsen, wichtige Wahlen, Protektionismus, „soft landing“?!? Auch das neue Jahr wird wieder herausfordernd! „Alles in allem sind wir besser damit gefahren, Drachen zu meiden, als sie zu erschlagen.“ Warren Buffett Die Marktstimmung im...
Warum Privatanleger oftmals scheitern
Fehlende Geduld und Weitsicht bei Investments „The big money is not in the buying and selling, but in the waiting.” Charles „Charlie“ Munger Die Gründe für die oftmals enttäuschenden Ergebnisse bei der Geldanlage von Privatanlegern wurden wissenschaftlich bereits sehr...
Die desaströse Geldillusion deutscher Sparer
Inflation, nominale Zinsen und der garantierte Vermögensverlust „Wenn die Regierung das Geld verschlechtert, um alle Gläubiger zu betrügen, so gibt man diesem Verfahren den höflichen Namen Inflation.“ George Bernard Shaw Zinsbasierte Geldanlagen verursachen aktuell...
Sommerkorrektur an der Börse?
Das Narrativ vom Softlanding „Drei Dinge treiben den Menschen zum Wahnsinn. Die Liebe, die Eifersucht und das Studium der Börsenkurse.“ John Maynard Keynes Nach der Katastrophenjahr 2022 mit größtenteils zweistelligen Verlusten bei Aktien und Anleihen waren die...
Anlagenotstand für konservative Anleger
Das Dilemma negativer Realzinsen „Zum Einstieg bei der Börse wird nicht geläutet.“ André Kostolany Die Schwierigkeiten für den deutsche Sparer setzen sich trotz gestiegener Nominalzinsen ungebremst fort. Wahrscheinlich verschärfen die Nominalzinsen sogar noch das...
Weiterhin Vorsicht
insgesamt gilt es aktuell mit einem sehr gemischten Bild an den Börsen umzugehen. Wir bleiben weiterhin vorsichtig in unseren Portfolien. In den kommenden Tagen werde ich weitere Optimierungen vornehmen. Die bestehenden Absicherungen werden wir zunächst weiterhin...
Wette nie gegen die Fed
Wie im Januar richtig eingeschätzt, zeigt sich die Inflation hartnäckiger und die Wirtschaft bislang robuster als von den Kapitalmärkten vorhergesagt. Die Absicherung durch einen hohen Cash-Bestand (im Portfolio Flexibel beträgt die aktuelle Cash-Quote ca. 30 % - ca....
Neues Investment-Umfeld
Globaler Ausblick 2023 „Pessimismus ist dein Freund an der Börse, Euphorie ist dein Feind.“ Warren Buffett Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes...
Heute für morgen vorsorgen!
Im Oktober 2022 hatte ich die Gelegenheit mit dem Businesstalk Ku’damm über die Anlageberatung zur privaten Altersvorsorge zu sprechen. Hier berichte ich über wirklich lohnende Anlageprodukte und die wachsenden Ansprüche nach einer kompetenten Beratung. Viel Spaß beim...
